Innovationsberatung für KMU
„go Inno“ Förderprogramm
Jetzt 50% Förderung und bis zu 24.750 € Zuschuss für die Innovationsberatung sichern.
BMWi Förderprogramm bis Ende 2020

WAS WIRD GEFÖRDERT?
Mit go-Inno werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert. Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden.
Leistungsstufe 1:
Potenzialanalyse
- Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt,
- Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens,
- voraussichtlichen Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes,
- Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen,
- Abschätzung der Erfolgsaussichten.
Leistungsstufe 2:
Realisierungskonzept und / oder Projektmanagement
Nach einer Potenzialanalyse können sich Vertiefungsberatungen anschließen. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Innovationsvorhaben bereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes und / oder das Projektmanagement ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.
Das Realisierungskonzept
- Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen,
- Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers,
- Erarbeitung des Realisierungskonzeptes,
- Kooperationsanbahnung zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externem Technologiegeber,
- Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens,
- Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften.
Das Projektmanagement
- Kooperationsmanagement zwischen externen Technologiegebern und dem Unternehmen,
- externes Management der Projektdurchführung,
- administrative Serviceleistungen (Projektcontrolling),
- Bewertung der Ergebnisse des Innovationsprojektes und Schlussfolgerungen.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks
- die ihren Standort in Deutschland haben
- mit weniger als 100 Beschäftigten
- und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.
Nicht förderfähig sind die Branchen Landwirtschaft und Fischerei.
Richtline
https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Redaktion/DE/Downloads/Unterlagen_go-inno/innovationsgutscheine_go_inno.html
Orientierungshilfe
https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Redaktion/DE/Downloads/Unterlagen_go-inno/go-innovativ_orientierungshilfe_f%C3%B6rderf%C3%A4higkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=8
FAQ
https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-Inno/FAQ/faq.html
WIE WIRD GEFÖRDERT?
Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen können Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen abdecken. Sie zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten. Nur die vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen dürfen die geförderten Leistungen erbringen.
Leistungsstufe | max. Tagewerke | max. Wert |
---|---|---|
Potenzialanalyse | 10 TW | 5.500 € |
Realisierungskonzept | 25 TW | 13.750 € |
Projektmanagement | 15 TW | 8.250 € |
Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.
Den BMWi-Innovationsgutschein erhalten Sie in Ihrer Region bei einem autorisierten Beratungsunternehmen. Mit einem autorisierten Beratungsunternehmen Ihrer Wahl schließen Sie einen Beratungsvertrag ab. Dabei lösen Sie den BMWi-Innovationsgutschein ein. Sie zahlen nur den Eigenanteil sowie die Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung.

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Von der Idee bis zum marktfertigen MVP. Wir unterstützen im gesamten Produkt- Entwicklungszyklus.

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